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Donnerstag, 18. April 2024, 16:00 Uhr
Sinsheim-Rohrbach & Siegelsbach, Baden-Württemberg (Rhein-Neckar-Kreis & Kreis Heilbronn)

Polizei rollt ungelösten Mordfall aus Sinsheim/Siegelsbach wieder auf:

Wer ist der Mörder von Manuela Kreis? 5 000 Euro Belohnung ausgesetzt – Suche nach 29 Jahren wieder aufgenommen

Die Polizei hat heute zahlreiche Plakate im Rhein-Neckar-Kreis und Kreis Heilbronn aufgehängt – Bilder zeigen die Tatortumgebung und den Ort des Fundes: Sinsheim-Rohrbach – in der Nähe einer dortigen Landstraße hat die Polizei einen Bauzaun mit dem Suchplakat aufgehängt

(jul) Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Heidelberg die Ermittlungen in einem seit dem 13. September 1995 ungelösten Mordfall um die damals 16-jährige Manuela Kreis wiederaufgenommen. Die Ermittlerinnen und Ermittler haben die Beweisergebnisse noch einmal akribisch überprüft und dabei neue Erkenntnisse gewonnen. Manuela Kreis verließ am Abend des 13. September 1995 ihre elterliche Wohnung in der Wagenbacher Straße in Siegelsbach, um per Anhalter zu der Diskothek "Scharfbaum" in Bad Rappenau zu gelangen. Hier kam sie nie an. Einige Monate später, im April 1996, fand eine Spaziergängerin den Schädel von Manuela Kreis in einem Waldstück bei Sinsheim-Rohrbach. Erst im Februar 1997 fand ein Waldarbeiter wenige hundert Meter entfernt von der Fundstelle des Schädels in schwer zugänglichem Gelände den noch bekleideten Körper des Mädchens. Eine Obduktion durch die Rechtsmedizin Heidelberg ergab, dass die 16-Jährige Opfer eines Gewaltverbrechens wurde. Die Kriminalpolizeidirektion ist auch nach fast 30 Jahren weiterhin auf die Bevölkerung angewiesen und sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Fall Manuela Kreis geben können. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat und zur Ermittlung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft Heidelberg eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro aus. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Beamte, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Hinweise auf den Täter und Mitteilungen über die Straftat nehmen die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg über das kriminalpolizeiliche Hinweistelefon unter 0621/174 4444 und alle anderen Polizeidienststellen entgegen.

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